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   LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09   

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LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09 (https://dejure.org/2009,17439)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2009 - 17 Sa 724/09 (https://dejure.org/2009,17439)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2009 - 17 Sa 724/09 (https://dejure.org/2009,17439)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung dynamischer Verweisungsklausel bei Vertragsänderung; Versagung des Vertrauensschutzes bei unveränderter Verwendung der Bezugnahmeklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09
    Bei dem Übergang des Arbeitsverhältnisses eines tarifgebundenen Arbeitnehmers auf einen nicht tarifgebundenen Betriebserwerber werden nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB die Rechtsnormen des vor dem Betriebsübergang normativ geltenden Tarifwerkes nur in der zur Zeit des Betriebsübergangs geltenden Fassung Inhalt des Arbeitsvertrages zwischen dem übernommenen Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber (BAG 10.12.2008 - 4 AZR 881/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; 14.12.2005 - 4 AZR 536/04, BAGE 116, 326).

    In seinem Urteil vom 14.12.2005 (a.a.O.) hat das Bundesarbeitsgericht angekündigt, diese Rechtsprechung dahingehend zu ändern, dass sich die Auslegung von Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 abgeschlossen worden sind, in erster Linie am Wortlaut der Verweisungsklausel zu orientieren hat.

    Ist die zu beurteilende Klausel wie hier vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 vereinbart worden, kann gleichwohl aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Auslegung weiterhin als Gleichstellungsklausel in Betracht kommen (vgl. BAG 10.12.2008 a.a.O.; 18.04.2007 a.a.O.; 14.12.2005 a.a.O.).

    Seitdem ist die AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge und damit auch für arbeitsvertragliche Verweisungsklauseln ausdrücklich angeordnet, so dass seitdem von Arbeitgebern verlangt werden kann, in von ihnen gestellten Bezugnahmeklauseln das von ihnen Gewollte hinreichend deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. BAG 14.12.2005 a.a.O.).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09
    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.04.2008 (4 AZR 652/05) lasse sich auch entnehmen, dass eine ausdrückliche Willenserklärung nach dem 01.01.2002 erforderlich sei, um von einem "Neuvertrag" auszugehen.

    Mit Urteil vom 18.04.2007 (4 AZR 652/05, BAGE 122, 174) hat das Bundesarbeitsgericht die Änderung der Rechtsprechung bestätigt und erkannt, dass eine individualvertragliche Klausel, die ihrem Wortlaut nach ohne Einschränkung auf einem bestimmten Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung hinweist, im Regelfall dahingehend auszulegen ist, dass dieser Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung gelten soll und dass dessen Geltung nicht von Faktoren abhängt, die nicht im Vertrag genannt oder sonst für beide Parteien ersichtlich zur Voraussetzung gemacht worden sind.

    Ist die zu beurteilende Klausel wie hier vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 vereinbart worden, kann gleichwohl aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Auslegung weiterhin als Gleichstellungsklausel in Betracht kommen (vgl. BAG 10.12.2008 a.a.O.; 18.04.2007 a.a.O.; 14.12.2005 a.a.O.).

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09
    Bei dem Übergang des Arbeitsverhältnisses eines tarifgebundenen Arbeitnehmers auf einen nicht tarifgebundenen Betriebserwerber werden nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB die Rechtsnormen des vor dem Betriebsübergang normativ geltenden Tarifwerkes nur in der zur Zeit des Betriebsübergangs geltenden Fassung Inhalt des Arbeitsvertrages zwischen dem übernommenen Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber (BAG 10.12.2008 - 4 AZR 881/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 68; 14.12.2005 - 4 AZR 536/04, BAGE 116, 326).

    Ist die zu beurteilende Klausel wie hier vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 vereinbart worden, kann gleichwohl aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Auslegung weiterhin als Gleichstellungsklausel in Betracht kommen (vgl. BAG 10.12.2008 a.a.O.; 18.04.2007 a.a.O.; 14.12.2005 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 638/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz -

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09
    Auf die von dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 04.12.2008 (20 Sa 638/08) vertretene Auffassung, der Vertrauensschutz für vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen Verträge entfalle mit dem 14.12.2006, brauchte die Kammer angesichts des gewonnenen Ergebnisses nicht weiter einzugehen.
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständigungsmöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07, NZA 2009, 154; 09.11.2005 - 5 AZR 128/05, BAGE 116, 185).
  • LAG Sachsen, 29.04.2008 - 7 Sa 582/07
    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09
    Vertrauensschutz bedeutet nicht den Schutz vor der nunmehr als zutreffend angesehenen Auslegung, sondern lediglich vor den Folgen der Änderung der Rechtsprechung, wenn die Erklärung vor dem Stichtag abgegeben worden ist (a.A. Sächsisches LAG 29.04.2008 - 7 Sa 582/07).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständigungsmöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07, NZA 2009, 154; 09.11.2005 - 5 AZR 128/05, BAGE 116, 185).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 634/06

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09
    Mit Urteil vom 18.04.2007 (4 AZR 652/05, BAGE 122, 174) hat das Bundesarbeitsgericht die Änderung der Rechtsprechung bestätigt und erkannt, dass eine individualvertragliche Klausel, die ihrem Wortlaut nach ohne Einschränkung auf einem bestimmten Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung hinweist, im Regelfall dahingehend auszulegen ist, dass dieser Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung gelten soll und dass dessen Geltung nicht von Faktoren abhängt, die nicht im Vertrag genannt oder sonst für beide Parteien ersichtlich zur Voraussetzung gemacht worden sind.
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09
    Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nur statisch weitergalten (vgl. BAG 01.12.2004 - 4 AZR 50/04, BAGE 113, 40; 25.09.2002 4 AZR 294/01, BAGE 103, 9).
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 724/09
    Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nur statisch weitergalten (vgl. BAG 01.12.2004 - 4 AZR 50/04, BAGE 113, 40; 25.09.2002 4 AZR 294/01, BAGE 103, 9).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • ArbG Paderborn, 08.04.2009 - 2 Ca 1808/08

    Betriebsübergang, arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel.

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. November 2009 - 17 Sa 724/09 - aufgehoben:.
  • LAG Hamm, 05.11.2009 - 17 Sa 725/09

    Auslegung dynamischer Verweisungsklausel bei Vertragsänderung; Versagung des

    2007 vereinbarten die Parteien einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag und zum Änderungsvertrag vom 31.03.2004 (vgl. zum identischen Arbeitsvertrag Bl. 119 der Akte 17 Sa 724/09).
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